Honorarordnung
Die Honorarordnung gilt für alle nicht von Produktpartnern bezahlten Beratungsleistungen für Klienten.
1. Betreuungspaket – jährlicher Servicebeitrag
Die Beitragshöhe ist abhängig von der in Anspruch genommenen Dienstleistung in den Bereichen Kapitalanlagen, Versicherungen bzw. Finanzierungen
2. Beratungshonorare
Allgemeine Beratungen in Finanzdienstleistungsangelegenheiten (Versicherungen, Finanzierungen)
Prüfung von bestehenden Versicherungsverträgen
Risikoanalysen zu bestehenden und für neu angedachte Versicherungsverträge (ohne Vertragsvermittlung)
Riskmanagement, Ausarbeitung von Deckungs- und Veranlagungskonzepten.
Beratung von Vertragsgestaltung
Honorare werden nach Zeitaufwand bzw. mittels vereinbarter Pauschale verrechnet.